Wird Spielzeug in Deutschland geprüft? Und – wenn ja – von wem?

Wird Spielzeug in Deutschland geprüft? Und – wenn ja – von wem?

Alle Kinder entdecken spielend die Welt – allein in den ersten sechs Jahren spielen sie mehr als 15.000 Stunden. Kein Wunder also, dass die Sicherheit der Spielzeuge beim Kauf eine wichtige Rolle bei den Eltern spielt. Wissenswert ist in diesem Zusammenhang, dass die gesetzlichen Regelungen rund um die Spielwaren nicht so streng sind, wie man erwarten dürfte, es handelt sich dabei eher um Mindestanforderungen.

Welche Mindestanforderungen in Sachen Sicherheit Spielzeug erfüllt werden müssen, wenn es in der EU produziert und auch vertrieben wird, ist in der europäischen Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG geregelt. Sie wurde 2009 reformiert und ist am 20.Juli 2011 in Kraft getreten. Unter die Spielzeugrichtlinien fallen alle Produkte, die von Kids im Alter von bis zu 14 Jahren beim Spielen genutzt werden.

Die Spielzeugrichtlinie

Sie bestimmt die vermeintlichen Mindestanforderungen in Sachen Sicherheit für Spielzeuge. Dabei werden eine vorhersehbare und eine normale Gebrauchsdauer berücksichtigt, sowie beispielsweise die Experimentierfreude oder der Spieleifer von Kindern. Durch das Spielzeug darf weder die Gesundheit von den Kindern, noch von Dritten gefährdet werden sowie folgende Anforderungen erfüllen:

  • Die Spielwaren müssen während des Spielens starker Beanspruchung standhalten.
  • Vorstehende Stellen, Kabel, Befestigungen und zugängliche Ecken sind so zu produzieren, dass keine Verletzungsgefahr besteht.
  • Die Spielsachen für Kinder unter drei Jahren dürfen keine Bestandteile haben, die man verschlucken oder einatmen könnte.
  • Eine Gefahr von Ersticken oder Verschnüren des Kindes darf bei Spielzeug (einschließlich der Verpackung) ausgehen.
  • Elektrisches Spielzeug darf nur mit maximal 24 Volt an Spannung ausgestattet sein.
  • Spielwaren dürfen in der Handhabung durch das Kind nicht entflammbar sein.
  • Die Herstellung von Spielzeug muss gewährleisten, dass alle Reinheits- und Hygieneanforderungen erfüllt sind, damit keine Krankheits-, Infektions- und Ansteckungsgefahren entstehen.

Warnungen wie beispielsweise „Nicht für Kleinkinder unter drei Jahren wegen Kleinteilen geeignet, die eventuell heruntergeschluckt werden können“, müssen auf Produkten angegeben und sollten von den Eltern beim Kauf von Spielzeug beachtet werden.

Orientierung unter den Qualitätssiegeln

GS-Zeichen – Dieses Siegel steht für „Geprüfte Sicherheit“ und die Angabe einer Prüforganisation und die Prüfnummer (beispielsweise TÜV Rheinland oder TÜV SÜD) garantieren, dass die Spielwaren den gesetzlichen Mindestanforderungen an Sicherheit und Schadstoffen entsprechen.

CE-Zeichen – Die Sicherheit eines Spielzeugs setzt nicht die Prüfung einer unabhängigen Stelle voraus. Es genügt durchaus, wenn der Spielzeughersteller mit dem CE (ursprünglich für europäische Gemeinschaft: Communauté Européenne)-Zeichen erklärt, dass die Produkte die europäischen Richtlinien erfüllen. Allerdings: In der Realität sieht es anders aus, denn ein Spielzeug kann durchaus trotz des CE-Zeichens mit Schadstoffen belastet sein. Es ist zwar kein Prüfzeichen, muss aber auf Spielzeugen vorhanden sein.

VDE – Spielzeug mit diesem Zeichen sind nur auf elektronische Sicherheit vom Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik e.V. geprüft. Pädagogische Faktoren oder Schadstoffe werden nicht berücksichtigt.

Spiel gut – Das Gütesiegel kommt vom Arbeitsausschuss Kinderspiel und Spielzeug e.V. Es beurteilt den pädagogischen Spielwert sowie Sicherheit, Haltbarkeit und Design. Der Hersteller muss alle verwendeten Materialien sowie die vorhandenen Prüfzertifikate angeben und die aktuellen Sicherheitsanforderungen vor einer Begutachtung bestätigen. Die ökologischen und gesundheitlichen Kritikpunkte werden von dem gemeinnützigen Spiel gut Verein allerdings nur vereinzelt stichprobenartig kontrolliert.

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